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Johnny
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Anmeldungsdatum: 19.07.2011
Beiträge: 163

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Verfasst am:
03.05.2012 22:55 (Kein Titel) |
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« Amavida » hat folgendes geschrieben:
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
es ist nicht haram Arbeitslosengeld 2 zu beziehen.
Bist Du da ganz sicher? Das Arbeitslosengeld wird aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Das hierfür erworbene Geld wird aus den verschiedensten Bereichen erwirtschaftet, darunter auch aus Herstellung und Verkauf von Alkohol. Ferner aus der Erwirtschaftung von Zinsen aller Art. Eindeutig Haram-Geld. Dieses ist also grundsätzlich zu einem gewissen Prozentsatz im Alg 2 enthalten.
Übrigens auch in dem in gewissen Kreisen - mir fällt da rein zufällig Abou Nagie ein - gern bezogenen Hartz IV.
Bismillah,
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären.
Abgesehen davon gibt es einen islamischen Grundsatz:
"Die Notwendigkeit erlaubt die Ausnahme"
Man kann sogar Alkohol verkaufen, wenn man kein andere Möglichkeit hat an Geld zu kommen.
_________________ Möge Allah alle jene von denen, welche meine Feinde sind, grausam und brutal bestrafen, demütigen, erniedrigen und bloßstellen. Möge Allah mit ihnen dereinst das Höllenfeuer füttern. Möge er ihnen keine Zuflucht gewähren und sie grausam krepieren lassen.
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Amavida
Anmeldungsdatum: 02.05.2011
Beiträge: 1759

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Verfasst am:
03.05.2012 23:14 (Kein Titel) |
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« Johnny » hat folgendes geschrieben:
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären.
Abgesehen davon gibt es einen islamischen Grundsatz:
"Die Notwendigkeit erlaubt die Ausnahme"
Man kann sogar Alkohol verkaufen, wenn man kein andere Möglichkeit hat an Geld zu kommen.
Ist es denn wirklich eine Notwendigkeit? Muslime müssen doch Zakat zahlen, um mit dem Geld die bedürftigen Brüder und Schwestern zu unterstützen. Wieso springen dann die nicht ein? Dieses Geld ist dann ganz sicher halal, und außerdem gibt man den Brüdern und Schwestern die Gelegenheit, von Allah belohnt zu werden.
_________________
http://www.islaminstitut.de/
http://www.ex-muslime.de/
http://boxvogel.blogspot.de/
Falsche Ansichten zu widerrufen erfordert mehr Charakter, als sie zu verteidigen.
Arthur Schopenhauer (1788-1860)
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Johnny
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 19.07.2011
Beiträge: 163

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Verfasst am:
04.05.2012 01:04 (Kein Titel) |
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« Amavida » hat folgendes geschrieben:
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären.
Abgesehen davon gibt es einen islamischen Grundsatz:
"Die Notwendigkeit erlaubt die Ausnahme"
Man kann sogar Alkohol verkaufen, wenn man kein andere Möglichkeit hat an Geld zu kommen.
Ist es denn wirklich eine Notwendigkeit? Muslime müssen doch Zakat zahlen, um mit dem Geld die bedürftigen Brüder und Schwestern zu unterstützen. Wieso springen dann die nicht ein? Dieses Geld ist dann ganz sicher halal, und außerdem gibt man den Brüdern und Schwestern die Gelegenheit, von Allah belohnt zu werden.
Bismillah,
grundsätzlich ist es auf jeden Fall erlaubt. Die Rechtsgelehrten werden die von Dir angesprochenen Faktoren sicher berücksichtigt haben. Die sind ja vom Fach.
Das mit der Notwendigkeit schrieb ich nur um darauf hinzuweisen, dass selbst wenn es haram wäre, was es aber nicht ist, es durch eine Notwendigkeit wieder helal wird. Womt ich eine absolute Notlage meinte.
_________________ Möge Allah alle jene von denen, welche meine Feinde sind, grausam und brutal bestrafen, demütigen, erniedrigen und bloßstellen. Möge Allah mit ihnen dereinst das Höllenfeuer füttern. Möge er ihnen keine Zuflucht gewähren und sie grausam krepieren lassen.
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BEChakotay
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 03.04.2009
Beiträge: 11439
Wohnort: in einem freien Land

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Verfasst am:
04.05.2012 01:06 (Kein Titel) |
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« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Bismillah,
Biswann?
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären.
Welche Gutachten? Welche Gelehrte? Das interessiert mich wirklich!
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Abgesehen davon gibt es einen islamischen Grundsatz:
"Die Notwendigkeit erlaubt die Ausnahme"
Islamischer Grundsatz? Wo kann man wohl "islamische Grundsätze" finden, wenn nicht im Koran? Aber: wo steht das im Koran?
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Man kann sogar Alkohol verkaufen, wenn man kein andere Möglichkeit hat an Geld zu kommen.
Du bist mir ja 'ne besondere Marke "Muslim". Ich denke, ihr seid Anhänger des Mohammed und dessen Allah. Hier nun lese ich, dass ihr (zumindest du) nur pure Kapitalisten seid, die dem Geld nachlaufen.
Was ist denn mit der angeblich allen anderen Gemeinschaften so deutlich überlegenen islamischen Umma (laut Koran)? Was ist mit Zakat, wie auch @Amavida schon richtig insistierte?
_________________ Der Islam ist das Problem!
Wir werden erst Frieden mit den Islamanhängern haben, wenn sie ihre Kinder mehr lieben, als dass sie uns hassen.
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Johnny
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 19.07.2011
Beiträge: 163

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Verfasst am:
04.05.2012 01:10 (Kein Titel) |
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« BEChakotay » hat folgendes geschrieben:
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Bismillah,
Biswann?
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären.
Welche Gutachten? Welche Gelehrte? Das interessiert mich wirklich!
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Abgesehen davon gibt es einen islamischen Grundsatz:
"Die Notwendigkeit erlaubt die Ausnahme"
Islamischer Grundsatz? Wo kann man wohl "islamische Grundsätze" finden, wenn nicht im Koran? Aber: wo steht das im Koran?
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Man kann sogar Alkohol verkaufen, wenn man kein andere Möglichkeit hat an Geld zu kommen.
Du bist mir ja 'ne besondere Marke "Muslim". Ich denke, ihr seid Anhänger des Mohammed und dessen Allah. Hier nun lese ich, dass ihr (zumindest du) nur pure Kapitalisten seid, die dem Geld nachlaufen.
Was ist denn mit der angeblich allen anderen Gemeinschaften so deutlich überlegenen islamischen Umma (laut Koran)? Was ist mit Zakat, wie auch @Amavida schon richtig insistierte?
Bismillah,
ich empfehle Dir das Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" von Dr. Yusuf Abdallah al-Qaradawi. Da wirst Du Deine Antworten finden, inscha-allah
Was ich schrieb war schon richtig. Ich denke mir das nicht aus.
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BEChakotay
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 03.04.2009
Beiträge: 11439
Wohnort: in einem freien Land

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Verfasst am:
04.05.2012 01:18 (Kein Titel) |
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« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Bismillah,
ich empfehle Dir das Buch "Erlaubtes und Verbotenes im Islam" vonYusuf Abdallah al-Qaradawi. Da wirst Du Deine Antworten finden, inscha-allah
Was ich schrieb war schon richtig. Ich denke mir das nicht aus.
Aha,Yusuf Abdallah al-Qaradawi ist ein Vorbild für dich. Das ist nun wirklich keine Überraschung.
Diese Denkweise, dass man jemanden braucht, der einem klar sagt, was "erlaubt" und was "verboten" ist, erinnert mich an die Funktionsweise von Robotern:
Die kennen auch nur zwei Befehle: I und O
Und genau wie du denken die nicht selbst, sondern "lassen denken".
Merkst du es nicht? Du verzichtest ohne Not auf sehr viel dir innewohnendes Potential.
_________________ Der Islam ist das Problem!
Wir werden erst Frieden mit den Islamanhängern haben, wenn sie ihre Kinder mehr lieben, als dass sie uns hassen.
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ginster
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Anmeldungsdatum: 15.02.2012
Beiträge: 283

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Verfasst am:
04.05.2012 01:21 (Kein Titel) |
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es ist für mich jedenfalls empörend, eine solche formulierung ertragen zu müssen:
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären
ich arbeite für diese bezüge anderer und verbitte es mir, dass die religiöse unbedenklichkeit auch noch von irgendwelchen "gelehrten", deren lehre mir nichts bedeutet, überhaupt irgendwie diskutiert, gescheige denn "erlaubt" wird.
kassiert das, was wir euch schenken, oder lehnt es ab und zahlt es dann aber auch umgehend zurück und verschont steuerzahlende deutsche mit den ergüssen eurer "führer"
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BEChakotay
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 03.04.2009
Beiträge: 11439
Wohnort: in einem freien Land

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Verfasst am:
04.05.2012 01:26 (Kein Titel) |
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« gisberth » hat folgendes geschrieben:
kassiert das, was wir euch schenken, oder lehnt es ab und zahlt es dann aber auch umgehend zurück und verschont steuerzahlende deutsche mit den ergüssen eurer "führer"
Ist alles nicht so "einfach", denn laut eigenen Angaben ist dieser "Johnny" ja selbst ein steuerzahlender Deutscher (deutsch-algerischer Islamroboter), der den Verirrten (Glaubensbrüdern) im Kuffarland Geld schenkt.
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ginster
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 15.02.2012
Beiträge: 283

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Verfasst am:
04.05.2012 01:38 (Kein Titel) |
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ja, das ist ja schön, wenn er seine spirituelle nahrung woher auch immer bezieht.
und wenn er mit seinen tauschmitteln, die er erarbeitet hat, von mir aus therapeuten für geschlechtsumgewandelte kiwis finanziert, dann soll er das machen.
er kann auch verwirrten aller art geld geben - mir zum beispiel ohne widerstand und jegliche gefahr, ob seiner freigebigkeit von meinen geistigen führern kritisiert zu werden, in dem sinne, ob ich das übehaupt annehmen darf, weils vielleicht stinkt oder weil er es mit zuhälterei oder drogen erwirtschaftet hat. oder mit kloputzen. oder als manager.
ich nehms an und kaufe mir butterbrot und hose dafür.
nur ich persönlich, wenn ich etwas verschenke, womit jemand sich besorgen kann, was er will, dann will ich nicht von der seite angequatscht werden.
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Amavida
Anmeldungsdatum: 02.05.2011
Beiträge: 1759

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Verfasst am:
04.05.2012 10:01 (Kein Titel) |
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« gisberth » hat folgendes geschrieben:
kassiert das, was wir euch schenken, oder lehnt es ab und zahlt es dann aber auch umgehend zurück und verschont steuerzahlende deutsche mit den ergüssen eurer "führer"
Es ging mir um etwas anderes, nämlich um das Aufzeigen der Inkonsequenz von Muslimen im Umgang mit dem Konzept "halal" im Kufr-Staat. Da wird Arbeit verweigert mit dem Hinweis darauf, der Umgang mit Alkohol sei haram, teilweise auch die Teilnahme an gesellschaftlichen Zusammenkünften mit Alkoholausschank (und Schweinesteaks etc.), ebenso sei die Akzeptanz von Geld aus Zinsgeschäften wie dem Verkauf von Alkohol haram; dies habe ich als Beispiele dafür gewählt, dass das alles nicht mehr gilt, wenn es darum geht, an den Wohltaten des Sozialstaats der Kuffar teilzuhaben.
_________________
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Arthur Schopenhauer (1788-1860)
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Llana
Anmeldungsdatum: 27.10.2006
Beiträge: 3987
Wohnort: auf dem siebten Hügel obenang

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Verfasst am:
04.05.2012 10:49 (Kein Titel) |
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« gisberth » hat folgendes geschrieben:
ich arbeite für diese bezüge anderer und verbitte es mir, dass die religiöse unbedenklichkeit auch noch von irgendwelchen "gelehrten", deren lehre mir nichts bedeutet, überhaupt irgendwie diskutiert, gescheige denn "erlaubt" wird.
kassiert das, was wir euch schenken, oder lehnt es ab und zahlt es dann aber auch umgehend zurück und verschont steuerzahlende deutsche mit den ergüssen eurer "führer"
Europäisches Theater
ich gebe jemandem JJ Geld.
JJ sagt zu mir: du bist dumm.
ich geb ihm wieder geld.
JJ sagt wieder zu mir: du bist dumm.
ich sage zu JJ, soll nicht zu mir sagen dass ich dumm bin.
ich geb ihm wieder geld.
JJ sagt wieder zu mir: du bist dumm.
ich sage zu JJ, soll nicht zu mir sagen dass ich dumm bin.
ich geb ihm wieder geld.
JJ sagt wieder zu mir: du bist dumm.
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wer hat Recht?
_________________ MfG, L
Wenn Gutmenschen-Cretins agieren, gibt's früher oder später Tote und Verletzte.
Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein (Mahatma Ghandi)
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Johnny
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 19.07.2011
Beiträge: 163

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Verfasst am:
04.05.2012 19:00 (Kein Titel) |
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« gisberth » hat folgendes geschrieben:
...
ich arbeite für diese bezüge anderer und verbitte es mir, dass die religiöse unbedenklichkeit auch noch von irgendwelchen "gelehrten", deren lehre mir nichts bedeutet, überhaupt irgendwie diskutiert, gescheige denn "erlaubt" wird...
Bismillah,
von einem Geschenk von Bürger an Bürger kann keine Rede sein.
Es ist für die meisten Bürger eine Pflichtabgabe. Wer sich dagegen sträubt oder es verweigert kann einigen staatlichen Ärger bekommen und sogar ins Gefängnis kommen.
Sozialabgaben sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald das Geld eingezogen ist gehört es dem Staat und der Staat wiederrum ist verpflichtet das Geld an Bedürftige auszuzahlen, nicht weil er gerne etwas verschenkt ist sondern weil es seine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist. So habe ich das System zumindest verstanden.
Ferner gibt es hier in Deutschland ein Recht auf Religionsfreiheit und auf Meinungsäußerungsfreiheit. Diese zwei Grundrechte erlauben es mir die religiöse Unbedenklichkeit von eventuell zweifelhaften Sachen die hier geschehen überprüfen zu lassen und auch sie kundzutun. Mal abgesehen davon, dass es mir meine Religion das Überprüfen gutheisst und u. U. sogar vorschreibt, was für mich einzig ausschlaggebend ist.
Ferner habe ich hier niemand von der Seite angequatscht sondern auf die Fragen von anderen Usern geantwortet.
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BEChakotay
Geschlecht: 
Anmeldungsdatum: 03.04.2009
Beiträge: 11439
Wohnort: in einem freien Land

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Verfasst am:
04.05.2012 20:00 (Kein Titel) |
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« Johnny » hat folgendes geschrieben:
« gisberth » hat folgendes geschrieben:
...
ich arbeite für diese bezüge anderer und verbitte es mir, dass die religiöse unbedenklichkeit auch noch von irgendwelchen "gelehrten", deren lehre mir nichts bedeutet, überhaupt irgendwie diskutiert, gescheige denn "erlaubt" wird...
Bismillah,
von einem Geschenk von Bürger an Bürger kann keine Rede sein.
Es ist für die meisten Bürger eine Pflichtabgabe. Wer sich dagegen sträubt oder es verweigert kann einigen staatlichen Ärger bekommen und sogar ins Gefängnis kommen.
Sozialabgaben sind gesetzlich vorgeschrieben, sobald das Geld eingezogen ist gehört es dem Staat und der Staat wiederrum ist verpflichtet das Geld an Bedürftige auszuzahlen, nicht weil er gerne etwas verschenkt ist sondern weil es seine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist. So habe ich das System zumindest verstanden.
Du hast es richtig verstanden und entsprechend auch richtig erklärt.
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Ferner gibt es hier in Deutschland ein Recht auf Religionsfreiheit und auf Meinungsäußerungsfreiheit. Diese zwei Grundrechte erlauben es mir die religiöse Unbedenklichkeit von eventuell zweifelhaften Sachen die hier geschehen überprüfen zu lassen und auch sie kundzutun. Mal abgesehen davon, dass es mir meine Religion das Überprüfen gutheisst und u. U. sogar vorschreibt, was für mich einzig ausschlaggebend ist.
Keine Einwände dagegen.
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
Ferner habe ich hier niemand von der Seite angequatscht sondern auf die Fragen von anderen Usern geantwortet.
Ja. Leider aber hast du noch nicht alle Fragen beantwortet. Du hast weiter oben geschrieben:
« Johnny » hat folgendes geschrieben:
es gibt diesbezüglich islamische Rechtsgutachten von islamischen Gelehrten die den Bezug von Arbeitslosengeld 2 für erlaubt erklären
Daraufhin habe ich dich gefragt:
Welche Gutachten? Welche Gelehrte? Das interessiert mich wirklich!
_________________ Der Islam ist das Problem!
Wir werden erst Frieden mit den Islamanhängern haben, wenn sie ihre Kinder mehr lieben, als dass sie uns hassen.
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SysAdmin
Site Admin
Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 21938

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Verfasst am:
06.05.2012 08:25 (Kein Titel) |
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Der Extremist Abou-Nagie, der derzeit auch für die Eskalation und schwerverletzen Polizisten mitverantwortlich ist, soll Porzer Schüler unterrichtet haben:
Der Islamist Ibrahim Abou-Nagie, bekanntgeworden als Initiator der Koran-Verschenk-Aktion, hat monatelang samstags vor Schülern in Räumlichkeiten des "Vereins innovativer Eltern und Jugendarbeit" in Porz gesprochen.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Abou-Nagie wirft derweil eine Menge von Fragen auf, die höchst merkwürdig sind:
"Die Unstimmigkeiten reißen nicht ab
Der Vortrag des Islamisten, der Grundlage der Anklageschrift gewesen sei, sei anders geschnitten und deutlich aggressiver gewesen. Der Tötungsaufruf sei mehrfach erfolgt. Als weitere Merkwürdigkeiten kamen hinzu: Der Typ des Datenträgers und das Programm, mit dem der Film gebrannt wurde, werden von den ermittelnden Behörden gar nicht benutzt. Und die Handschrift, mit der die CD beschriftet war, konnte keinem Beamten zugeordnet werden.
Experten des Bundeskriminalamtes indes konnten keinerlei nachträgliche Manipulationen an dem Video feststellen, etwa durch den Anwalt des Beschuldigten, der üblicherweise Zugang zu dem Original-Beweismittel hatte."
http://www.ksta.de/html/artikel/1336138639572.shtml
Hat hier jemand gezielt Beweismittel gefälscht, um die Anklage fallen zu lassen und wenn ja, aus welchen Kreisen ist dies erfolgt? Konnte der Anwalt des Beschuldigten hier eventuell das Beweismaterial umtauschen?
_________________ http://www.islam-deutschland.info/kblog/
Wenn die Araber die Waffen niederlegen, wird es keinen Krieg mehr geben.
Aber wenn Israel die Waffen niederlegt, wird es Israel nicht mehr geben.
Wolf Biermann
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free-life
Geschlecht: 
Alter: 38
Anmeldungsdatum: 15.08.2006
Beiträge: 13262
Wohnort: Österreich

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Verfasst am:
06.05.2012 12:12 (Kein Titel) |
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