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Sure 4: die Frauen   (übersetzt von cuidada)

Sure 4, "Die Frauen", ist eine weitere medinische Sure, die Gesetze für das Verhalten von Frauen und für das islamische Familienleben beinhaltet.

Vers 1 sagt, dass Allah Männer und Frauen aus einem einzigen Wesen erschaffen hat. Viele Muslime im Westen haben auf diesen Vers hingewiesen, um zu beweisen, dass der Islam die volle menschliche Würde der Frauen anerkennt. Ayatollah Murtada Mutahhari sagt, dass "auch andere Religionen sich auf diese Frage bezogen haben, aber dass lediglich der Koran in einer Anzahl von Versen ausdrücklich sagt, dass Frauen aus der Spezies Mann geschaffen wurden und dass beide, Männer und Frauen, denselben angeborenen Charakter haben." Danach zitiert er 4:1. "Das einzige Wesen" aus dem die Menschheit erschaffen wurde, war Adam, und während die biblische Geschichte von der Erschaffung Evas aus der Rippe Adams hier nicht wiederholt wird, bezieht sich Mohammed in einem Hadith darauf, der aussagt, dass während Männer und Frauen den gleichen "angeborenen Charakter" haben mögen, "das nicht bedeutet, dass sie gleich an Würde sind, denn die Frauen sind - krumm! "Die Frau wurde aus einer Rippe erschaffen und wird niemals für dich gerade gebogen werden; wenn du also Nutzen von ihr haben willst, nutze sie, auch wenn sie gekrümmt ist. Und wenn du versuchst sie gerade zu biegen, dann wirst du sie brechen und sie zu brechen heißt, sich von ihr zu trennen."

Vers 3 ist die Grundlage für die islamische Polygamie, die dem Mann erlaubt, bis zu vier Frauen zu nehmen, so lange er glaubt, dass er fähig sei, sie alle "gerecht zu behandeln". Gemäß [der Hadithensammlung] Mishkat Al-Masabih sagte Mohammed: "Derjenige, der zwei Frauen hat, und nicht gerecht zu ihnen ist, wird am Jüngsten Tag mit nur einer Hälfte auferstehen." Aber natürlich liegt Gerechtigkeit in dieser Angelegenheit im Auge des Betrachters. Ibn Kathir sagt, dass die Anforderung, seine Frauen gerecht zu behandeln, keine große Sache ist, denn sie gerecht zu behandeln ist nicht gleichbedeutend damit, sie gleich zu behandeln: "Es ist nicht zwingend, sie gleich zu behandeln, es ist eher eine Empfehlung. Wenn jemand so handelt, so ist das gut für ihn, wenn nicht, dann wird ihm dies niemand ankreiden."

Was die Polygamie betrifft, merkt Asad an, dass "jemand fragen könnte, warum dies im selben Umfang nicht auch Frauen gewährt wird; aber die Antwort ist simpel. Ungeachtet des geistigen Faktors der Liebe, der die Beziehungen zwischen Mann und Frau beeinflusst, ist der bestimmende biologische Grund für sexuelle Bedürfnisse die Fortpflanzung, und zwar bei beiden Geschlechtern. Und während eine Frau jeweils nur von einem Mann ein Kind empfangen kann und dieses dann 9 Monate austragen muss, bevor sie ein weiteres empfangen kann, kann ein Mann bei jedem Beischlaf mit einer Frau ein Kind zeugen. Demnach ist die polygame Neigung des Mannes biologisch gerechtfertigt, während die Natur, hätte sie bei der Frau einen polygamen Instinkt erzeugt, lediglich verschwenderisch gewesen wäre."

Vers 3 wird fortgeführt damit, dass, wenn ein Mann mehrere Frauen nicht gerecht behandeln kann, er nur eine heiraten sollte oder auf "Gefangene, die im Besitz eurer rechten (Hand) sind" zurückgreifen sollte - also Sklavenmädchen.

Sklavenmädchen? Bulandshahri erklärt die Weisheit dieser Praxis und sehnt sich nach der guten, alten Zeit:

"Während des Dschihad werden viele Männer und Frauen zu Kriegsgefangenen. Der Amirul Mu'minin [Führer der Gläubigen oder Kalif - eine Stelle, die gerade frei ist, R. Spencer] hat die Wahl, diese unter den Mudschaheddin (Krieger des Dschihad) zu verteilen, wodurch sie zum Eigentum dieser Mudschaheddin werden. Diese Versklavung ist die Strafe für Unglauben (kufr)."

Er erklärt weiter, dass dies nicht nur Geschichte ist:

"In der Scharia wurde keine der Verfügungen betreffend Sklaverei abgeschafft. Der Grund, warum die heutigen Muslime keine Sklaven haben, ist der, weil sie keinen Dschihad (Religionskrieg) führen. Ihre Kriege werden durch die Anweisung von Ungläubigen (kuffar) geführt und werden durch dieselben Verbrecher auch beendet. Den Muslimen [hier macht Bulandshari den englischen Plural falsch, was R. Spencer mit [sic] für sich sprechen lässt] waren durch solche Verträge der Ungläubigen (kuffar), wonach sie im Kriegsfall niemanden versklaven können, die Hände gebunden. Den Muslimen ist ein großer Segen verweigert worden, durch den jedes Haus einen Sklaven hätte haben können. Möge Allah den Muslimen die Fähigkeit gewähren, den Tentakeln des Feindes zu entkommen, in ihrem Din (Glauben) standhaft zu bleiben, und sich im Dschihad gemäß den Anordnungen der Scharia zu engagieren. Amen!"

[Maulana Muhammad Ashiq Elahi Bulandshari ist kein Höhlengenosse von Osama bin Laden, lebte auch nicht im frühen Mittelalter, sondern lehrt vielmehr heute hochangesehen als "Professor of Hadith" an der "Universität" von Karachi, i-d.info]

Vers 3 weist Muslime auch an: "Heiratet, was euch an Frauen gut ansteht." Ibn Majah gibt eine Überlieferung wieder, in welcher Mohammed die Qualitäten einer guten Frau detailliert schildert, einschließlich dessen, dass "sie gehorcht, wenn man sie belehrt" und dass "der Ehemann Freude hat, sie zu betrachten."

Vers 4 verlangt vom Ehemann, der Frau eine Morgengabe zu geben. Ibn Kathir erklärt, dass "gemäß dem Propheten niemand eine Frau heiraten darf, außer mit der erforderlichen Morgengabe..." Die Frau kann jedoch entscheiden, den Ehemann von dieser Verpflichtung zu entbinden: "Wenn die Frau ihm einen Teil oder die gesamte Morgengabe aus freien Stücken gibt, ist es dem Ehemann erlaubt dies anzunehmen..."

Die Verse 5-14 enthalten Erbschaftsregeln und ähnliche Angelegenheiten. Vers 11 weist an, dass, wenn Besitz geteilt wird, Töchter nur die Hälfte des Anteils der Söhne erhalten.

Die Verse 15-16 legen Strafen für sexuelle Unmoral fest. Vers 15 schreibt für Frauen, die nach einer Beweisführung durch vier Zeugen der "Unzüchtigkeit" für schuldig befunden wurden, die Gefangenschaft im eigenen Haus bis zum Tod vor (es sei denn, dass "Allah ihnen einen Ausweg gibt.") Gemäß dem islamischen Gesetz müssen diese vier Zeugen männliche Muslime sein; die Aussage von Frauen ist in Fällen von Sexualdelikten unzulässig, sogar in Vergewaltigungsfällen, in denen sie das Opfer ist. Wenn eine Frau des Ehebruchs für schuldig befunden wird, muss sie zu Tode gesteinigt werden; wenn sie der Unzucht für schuldig befunden wird, erhält sie 100 Peitschenhiebe (Koran 24:2). Die Steinigungsstrafe scheint im Koran nicht auf, aber Umar, einer von Mohammeds frühen Gefährten und der zweite Kalif, oder Nachfolger von Mohammed als Führer der Muslime, sagte, dass es trotzdem der Wille Allah's war: "Ich fürchte aber," sagte er, "wenn lange Zeit (nach dem Propheten) vergangen ist, vergessen es die Leute, so dass der eine sagt: 'Wir finden die Steinigungsstrafe im Heiligen Buch nicht.' und dann könnten sie vom rechten Weg abirren, weil sie eine von Allah vorgeschriebene Pflicht ignorieren." Umar bekräftigte: "Ich bestätige, dass die Steinigungsstrafe für unerlaubten Geschlechtsverkehr auf jene anzuwenden ist, die bereits verheiratet sind, wenn das Verbrechen von Zeugen bestätigt wird, oder wenn es eine Schwangerschaft oder ein Eingeständnis gibt." Und er fügte hinzu, dass Mohammed "die Steinigungsstrafe durchführen ließ, und wir haben es nach ihm auch so gemacht."

Der Tafsir [Koran-Kommentar] Al-Jalalayn sagt, dass Vers 16 sich auf Personen bezieht, die "einen Akt der Unzucht, Ehebruch oder homosexuellen Verkehr" begehen. Sie müssen "mit Beleidigungen oder Schlägen mit Sandalen" bestraft werden "aber wenn sie bereuen und sich bessern durch gute Taten, dann lasst von ihnen ab und fügt ihnen keinen Schaden zu." Der Tafsir fügt jedoch hinzu, dass dieser Vers "durch die vorgeschriebene Strafe abrogiert ist, wenn es sich um Ehebruch handelt." Und diese vorgeschriebene Strafe ist Steinigung. Der islamische Jurist al-Schafi'i, wird weiter ausgeführt, fordert Steinigung auch für Homosexuelle, aber "ihm zufolge, ist jene Person, die penetriert wird, nicht zu steinigen, auch dann nicht, wenn sie verheiratet ist, sondern sie wird ausgepeitscht und verbannt."

Nächste Woche: Wann die Ehefrau zu schlagen ist, und was man zuerst tun sollte.



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  Sure 4, Verse 17-34

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Englischer Original-Artikel:
        BLOGGING THE QUR'AN, Sura 4, "Women"

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        Adel Th. Khoury, ISBN alt: 3579080245, ISBN neu: 978-3579080246
        Rudi Paret, ISBN alt: 3170198297, ISBN neu: 978-3170198296

Online existieren n.a. folgende deutschsprachige Nachschlagemöglichkeiten:
        theology.de
        Saudisches Dawa-Ministerium
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